Ab wie vielen Jahren darf man E-Zigaretten kaufen und benutzen?
E-Zigaretten gewinnen stetig an Beliebtheit. Doch viele potenzielle Käufer fragen sich, ob sie die Möglichkeit haben, E-Zigaretten vor dem Kauf auszuprobieren. Bevor wir diese Frage beantworten, ist es wichtig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu verstehen.
Jugendschutz und gesetzliche Bestimmungen
Das Gesetz ist in Bezug auf E-Zigaretten und deren Nutzung sehr klar: Der Verkauf und das Dampfen von E-Zigaretten sind Personen unter 18 Jahren nicht gestattet. Dies gilt sowohl für nikotinhaltige als auch für nikotinfreie E-Liquids. Die Bundesregierung hat diese Regelung im April 2016 beschlossen, um Kinder und Jugendliche zu schützen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können zu hohen Strafen für Käufer und Verkäufer führen.
Altersgrenze für den Kauf und Nutzung von E-Zigaretten
Zum Kauf und zur Nutzung von E-Zigaretten muss man volljährig sein. Dies betrifft auch den Versand von tabakhaltigen Erzeugnissen, einschließlich E-Zigaretten und deren Zubehör. Erst ab 18 Jahren ist der Erwerb und der Versand von E-Zigaretten gesetzlich erlaubt.
Europäische Gesetzgebung: TPD2
2017 trat die TPD2 (Tabak Produkte Richtlinie) der Europäischen Union in Kraft. Diese Richtlinie reguliert den Verkauf und die Bewerbung von Tabakerzeugnissen, einschließlich E-Zigaretten. Unter anderem beinhaltet sie ein Werbeverbot für E-Zigaretten, ähnlich wie bei traditionellen Zigaretten.
Möglichkeit des Ausprobierens vor dem Kauf
Bezüglich der Möglichkeit, E-Zigaretten vor dem Kauf auszuprobieren, müssen diese gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden. Da der Verkauf und das Dampfen von E-Zigaretten strikt ab 18 Jahren erlaubt sind, können nur volljährige Personen E-Zigaretten testen. Händler, die Proben oder Tests vor dem Kauf anbieten, müssen sicherstellen, dass die Kunden die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben. Es ist ratsam, sich direkt beim Händler oder in spezialisierten Geschäften über die Möglichkeit des Ausprobierens zu informieren, da dies von verschiedenen Faktoren, wie den jeweiligen Ladenrichtlinien und regionalen Gesetzen, abhängen kann.
Abschließend ist festzuhalten, dass das Ausprobieren von E-Zigaretten vor dem Kauf prinzipiell möglich ist, jedoch immer unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Altersbeschränkungen erfolgen muss.