Preiserhöhungen für Shisha Tabak, E-Liquids, Zigaretten und sämtlichen Alternativen. In diesem Jahr führte die Bundesregierung erstmals Steuern auf Produkte wie E-Zigaretten ein.
Was bedeutet das für mich als Raucher? Wieso kommt die Tabak Reform? Dieser Beitrag liefer dir Antworten auf deine Fragen.
Höhere Tabak-Preise sollen abschreckend wirken und Raucher dabei unterstützen, es aus der Sucht zu schaffen. So zumindest werden die Steuererhöhungen mitbegründet seitens der Bundesregierung.
Die Zahlen der aktiven Raucher und der Konsum von Zigaretten allgemein sinkt kontinuierlich seit dem Jahr 1991, wobei Alternativen immer beliebter werden. Langzeitstudien über die gesundheitlichen Auswirkungen dieser Alternativen gibt es bislang keine. Dennoch wurden sie vorsorglich durch die neue Reform mit Steuern belegt.
Ein weiteres Ziel ist es natürlich auch, damit noch mehr Geld durch Steuern einzunehmen. Zum Beispiel bei einer herkömmlichen Zigarette beträgt der Steueranteil über 50%. Hier kommt jedoch noch einmal die Mehrwertsteuer hinzu.
Laut Bundesfinanzministerium betrugen die Einnahmen durch die Tabaksteuer in 2021 14,7 Milliarden Euro. Durch die neuen Regelungen rechnet der Fiskus mit Steuereinnahmen von 16 Milliarden Euro. Laut Finanzprognose werden in den kommenden fünf Jahren bis zu 14,4 Milliarden Euro mehr eingenommen.
Der Betrag der durchschnittlich konsumierten Zigaretten in Deutschland beträgt pro Tag ca. 197 Millionen Zigaretten. Die Daten wurden im Januar 2022 veröffentlicht und gehen zurück bis zum Jahr 1991 wo noch 401 Millionen Zigaretten pro Tag in Deutschland konsumiert wurden. Besonders in den Jahren 2002, 2003 und 2004 brach der Konsum besonders ein.
Anfang 2022 trat das Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes in Kraft. Somit erhöhten sich die Steuern für Zigaretten, Zigarren, Zigarillos, erhitztem Tabak, Feinschnitt und auch Wasserpfeifentabak.
Seit dem 1. Juli 2022 trat eine weitere Änderung in Kraft, und zwar die Besteuerung von E-Zigaretten Liquids, welche vorher steuerfrei waren. Dabei spielt es keine Rolle, ob dort Nikotin enthalten ist oder nicht.
Substitute, die bis zum 1. Juli in den Handel gelangen, dürfen bis zum 13.02.2023 zum alten Preis abverkauft werden.
Substitute, die nach dem 1. Juli in den Handel gelangen, sind bereits versteuert und müssen demnach auch zu dem versteuerten Preis verkauft werden.
Als Substitute gelten die folgenden Produkte:
Mischkomponenten bestehen aus Glyzerin, Propylenglycol und Aromen. Nicht nur Mischkomponenten für E-Zigaretten müssen besteuert werden. Diese gelten auch, wenn diese für die Shisha genutzt werden können. Dort greift dann die sogenannte Zweckbestimmung. Diese orientiert sich daran, wie das Produkt designet ist und anderen Faktoren wie der Erwartung des Verbrauchers, der Verpackung und der Marktplatzierung.
Der Steuersatz richtet sich nach dem Volumen des Produkts. Bei Substituten ist dies somit die Füllmenge in Millilitern pro Substanz. Der Satz beträgt im Jahr 2022 ca. 16 Cent pro Milliliter. Geplant ist diese Stufenweise ab 2026 anzuheben.
Seit dem 1. Juli 2022 ist es untersagt Produkte aus anderen Ländern zu beziehen ohne deutsches Steuerzeichen und diese über den Versandhandel zu verkaufen. Weiterhin gilt, dass Substitute ausschließlich in geschlossenen, verkaufsfertigen Verpackungen vertrieben werden dürfen.
E-Zigaretten Liquids dürfen nicht länger als Starter-Sets angeboten werden und müssen ab sofort einzeln verkauft werden. Fortan wirst du also Liquids und E-Zigaretten nur noch einzeln erwerben können. Einweg Vapes sind hiervon jedoch ausgenommen und dürfen weiter in Starter-Kits verkauft werden.
Neben der Steuerreform ist auch die zweite Stufe des Tabakwerbeverbots in Kraft getreten. Herkömmliche Tabakprodukte dürfen nun nicht mehr über Außenwerbung beworben werden wie bei Zigaretten, für diese gilt dies schon länger. Im Jahr 2023 sollen Werbeverbote für Tabakerhitzer folgen und 2024 für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter.
Für herkömmliche Zigaretten ändern sich die Preise je Packung wie folgt.
Alle Preisanstiege verstehen sich auf den Ausgangspreis von 2021 zu rechnen.
Die Steuer für Zigarren oder Zigarillos steigt in zwei Schritten um jeweils 0,9 Cent pro Stück.
Die Steuer für Feinschnitt Tabak oder auch Drehtabak soll stufenweise auf 61,58 Euro pro Kilogramm steigen.
Die Steuer beträgt ab Januar 2022 15,66 Euro pro Kilogramm und 13,13 Prozent des Kleinverkaufspreises.
Tabaksticks werden seit der neuen Reform wie Pfeifentabak besteuert.
Auf Shisha Tabak wird die Steuer für Pfeifentabak fällig. Zusätzlich fallen folgende Steuern an:
Des Weiteren wurde die erlaubte Füllmenge von Shisha Tabak auf maximal 25 Gramm begrenzt. Bis 01.07.2023 ist der Abverkauf von Altware noch erlaubt, danach wird es nur noch die neuen 20-25g Dosen geben.
Quellen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/tabakwerbeverbot-1766070
http://www.gesetze-im-internet.de/tabstv_2010/
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