Zum Hauptinhalt springen

ElektroG

Das ElektroG, vollständig als “Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten” bekannt, regelt die Verpflichtungen von Unternehmen, die elektrische und elektronische Geräte auf den Markt bringen. Es beinhaltet Bestimmungen zur Rücknahme und umweltfreundlichen Entsorgung dieser Geräte, um den umweltgerechten Umgang mit Elektroschrott zu fördern und die Ressourceneffizienz zu steigern.

Wichtige Verpflichtungen

  • Inverkehrbringen: Hersteller müssen ihre Produkte in spezifische Kategorien einordnen und sich bei der Stiftung EAR registrieren. Außerdem ist das Anbringen der WEEE-Registrierungsnummer auf Produkten und in relevanten Dokumenten erforderlich.
  • Rücknahmeverpflichtung: Beteiligung an der Sammelkoordination der EAR-Stiftung oder eigenständige Rücknahme verkaufter Elektrogeräte.
  • Entsorgung: Zusammenarbeit mit öffentlichen Abfallwirtschaftsbehörden oder Eigenentsorgung der Altgeräte.

Strafen bei Verstößen

Verstöße gegen das ElektroG können zu erheblichen Strafen führen, einschließlich Warnungen, Gerichtsverfahren, Betriebsverboten, Gewinnabschöpfungen und Bußgeldern bis zu 100.000 Euro. Insbesondere unerfüllte Meldepflichten, fehlende Registrierungen bei der EAR-Stiftung oder falsche Kennzeichnung von Geräten können zu hohen Bußgeldern führen.

ElektroG3 – Die Neuerungen ab 2022

Die neueste Version des ElektroG, bekannt als ElektroG3, trat Anfang 2022 in Kraft und brachte einige Änderungen mit sich:

  • Erweiterte Meldepflichten für Hersteller im B2B-Bereich.
  • Neue Rücknahmekonzepte für B2B-Hersteller.
  • Verschärfte Vorschriften zur Entfernbarkeit von Batterien.
  • Einbeziehung von Betreibern von Online-Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleistern.

Besonderheiten für Online-Händler

Online-Händler, die in Deutschland verkaufen, sind ebenfalls von den Änderungen betroffen. Wichtig ist hier insbesondere die Neuberechnung der Quadratmeter-Schwelle, ab der eine allgemeine Rücknahmepflicht für Geräte besteht.

B2B vs. B2C

Das ElektroG unterscheidet zwischen B2B- (Business-to-Business) und B2C- (Business-to-Consumer) Geräten, mit unterschiedlichen Rücknahme- und Informationspflichten für beide Kategorien.

WEEE-Kennzeichnung

Gemäß § 9 des ElektroG müssen Vertriebspartner spezielle Kennzeichnungen auf den von ihnen vertriebenen Geräten anbringen. Für Endverbraucher bestimmte Produkte müssen beispielsweise mit einem durchgestrichenen Mülltonnensymbol versehen werden.

Fazit

Das ElektroG stellt eine wichtige gesetzliche Grundlage dar, um den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten nachhaltiger zu gestalten. Unternehmen müssen sich dieser Verantwortung bewusst sein und die vorgeschriebenen Maßnahmen umsetzen, um Strafen zu vermeiden und zur Umweltschonung beizutragen.